1. Geltungsbereich & Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der N2Software FlexKapG, FN 646864 x, mit Sitz in Peratschitzen 33, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See — agierend unter der Marke „Karriereboard" („Anbieter") — und Kund:innen („Kunde") über die Buchung und Ausspielung digitaler Inhalte auf Karriereboard-Werbeflächen in Schulen.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 1 KSchG (B2B). Verträge mit Verbraucher:innen werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden — insbesondere eigene Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen — werden nur dann Vertragsinhalt, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Bezugnahme des Kunden auf eigene AGB im Bestell- oder Auftragsprozess wird hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
2. Leistungsgegenstand & Geschäftsmodell
2.1 Der Anbieter betreibt unter der Marke „Karriereboard" ein Netzwerk digitaler Display-Standorte in Schulen und schaltet dort Stellenanzeigen, Recruiting-Kampagnen, Employer-Branding-Inhalte und sonstige werbliche Inhalte des Kunden aus.
2.2 Zulässige Inhaltsformate sind insbesondere Bilder, Videos, animierte Grafiken sowie kombinierte Bild-/Text-Layouts in den vom Anbieter veröffentlichten technischen Spezifikationen.
2.3 Buchbar sind sowohl einmalige Kampagnen mit definierter Laufzeit als auch laufende Buchungen (Abo-Modell) mit automatischer Verlängerung gemäß § 11.
3. Vertragsabschluss
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Kunde kann eine Buchung über das Bestellformular, per Auftragsschreiben oder per E-Mail anfragen.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage der Anfrage des Kunden.
3.3 Der Kunde sichert zu, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu handeln (B2B).
4. Leistungsumfang & Verfügbarkeit
4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Er umfasst typischerweise die Ausspielung der vereinbarten Inhalte auf den vereinbarten Display-Standorten und im vereinbarten Zeitraum.
4.2 Der Anbieter erbringt seine Leistungen eigenständig und ohne Weisungsbindung in eigener Verantwortung. Er entscheidet selbständig über Personaleinsatz, Arbeitszeit, Ausspielungstechnik und eingesetzte Werkzeuge.
4.3 Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Subunternehmer und Partner (z. B. Schulen, Technik- und Hosting-Partner) mit Teilen der Leistungserbringung zu betrauen.
4.4 Die Leistungen des Anbieters umfassen ausdrücklich keine Rechts-, Steuer-, arbeitsrechtliche oder personalrechtliche Beratung. Hierfür sind Fachberater:innen des Kunden zuständig.
4.5 Der Anbieter strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Display-Standorte im Schulbetrieb an, sichert jedoch ausdrücklich keine durchgehende (100 %) Verfügbarkeit zu. Übliche Unterbrechungen — etwa durch Wartung, Software-Updates, Stromausfälle, Internetausfälle, Schulferien, Schulveranstaltungen oder kurzfristige technische Störungen — gelten als branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung über die Gesamtlaufzeit im Wesentlichen erbracht wird.
4.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Ausspielung jederzeit zu stoppen, wenn Inhalte des Kunden rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder den Anforderungen des Schulkontexts (siehe § 6) nicht entsprechen.
4.7 Soweit der Anbieter zukünftig Schnittstellen (APIs), Dashboards oder Self-Service-Tools bereitstellt, gelten diese ergänzenden Funktionen als unverbindliche Mehrleistung. Eine durchgehende Verfügbarkeit oder Funktionsgarantie wird nicht zugesichert.
5. Standorte, Platzierung & Rotation
5.1 Die Inhalte werden im Rahmen einer rotierenden Ausspielung gemeinsam mit weiteren Werbe- und Schulinhalten auf den Karriereboard-Displays gezeigt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf einen festen Sendeplatz, eine garantierte Sekundenanzahl pro Stunde oder eine bestimmte Reihenfolge.
5.2 Der Anbieter sorgt für eine im Branchenvergleich faire und im Wesentlichen gleichmäßige Verteilung der Sendezeit zwischen den buchenden Kund:innen.
5.3 Keine automatische Exklusivität. Mehrere Kund:innen — auch aus derselben Branche — können denselben Standort gleichzeitig bespielen. Branchen-, Themen- oder Regional-Exklusivität sowie garantierte Premium-Slots werden ausschließlich auf gesonderte schriftliche Vereinbarung gegen Aufpreis gewährt.
5.4 Standortwechsel. Das Schulnetzwerk ist dynamisch. Fällt ein Standort während der Laufzeit ganz oder teilweise weg (z. B. durch Beendigung einer Schulpartnerschaft, Standortwechsel oder dauerhafte technische Unbespielbarkeit), ist der Anbieter berechtigt, diesen durch einen aus seiner Sicht gleichwertigen Standort zu ersetzen. „Gleichwertig" meint insbesondere vergleichbare Schulgröße, Zielgruppe und Region. Ein Anspruch auf einen ganz bestimmten Standort besteht nicht.
5.5 Ist ein gleichwertiger Ersatz nicht möglich, wird der für den ausgefallenen Zeitraum bereits gezahlte Anteil dem Kunden gutgeschrieben oder zurückerstattet — weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden & Schul-Compliance
6.1 Der Kunde liefert seine Werbeinhalte rechtzeitig vor dem vereinbarten Kampagnenstart in den vom Anbieter veröffentlichten technischen Spezifikationen.
6.2 Der Kunde ist für die übermittelten Inhalte voll verantwortlich. Er sichert insbesondere zu, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken-, Bild- und Persönlichkeitsrechte für die Ausspielung in Karriereboard-Standorten innehat oder wirksam erworben hat.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über erkannte Probleme, Fehler in der Ausspielung oder rechtliche Bedenken unverzüglich in Textform zu informieren, damit der Anbieter geeignete Maßnahmen treffen kann.
6.4 Schulkontext. Karriereboard wird im schulischen Umfeld ausgespielt. Inhalte müssen daher mit dem pädagogischen Kontext und dem Jugendschutz vereinbar sein. Nicht zulässig sind insbesondere Inhalte mit Bezug zu:
- Alkohol, Tabak, E-Zigaretten oder anderen Suchtmitteln,
- Glücksspiel und Wetten,
- politischer oder weltanschaulicher Werbung,
- religiöser Werbung oder Mission,
- jugendgefährdenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sexualisierten Darstellungen,
- irreführender, marktschreierischer oder schulisch unpassender Werbung.
6.5 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Inhalte aus den in Pkt. 6.4 genannten Gründen oder zur Wahrung der jeweiligen schulinternen Richtlinien ohne gesonderte Begründung abzulehnen oder die Ausspielung kurzfristig auszusetzen.
6.6 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus den vom Kunden bereitgestellten Inhalten resultieren — einschließlich der zu deren Abwehr erforderlichen Rechtsverteidigungskosten.
7. Kreativleistungen, Freigabe & Nutzungsrechte
7.1 Die Standortmiete (siehe § 10) umfasst ausschließlich die Ausspielung der Inhalte. Die Erstellung von Werbemitteln — insbesondere Grafik-Design, Bildbearbeitung, Video-, Animation- und Motion-Design sowie Texterstellung — ist nicht Teil der Standardleistung.
7.2 Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Erstellung solcher Werbemittel, wird die Kreativleistung vorab gesondert ausgewiesen, beauftragt und vergütet. Leistungsumfang sowie Honorar werden in einem separaten Angebot festgehalten.
7.3 Freigabe & Abnahmefiktion. Vom Anbieter erstellte oder angepasste Werbemittel werden dem Kunden zur Freigabe übermittelt. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen ab Übermittlung kein ausdrücklicher Widerspruch oder konkreter Änderungswunsch in Textform, gelten die Inhalte als vom Kunden freigegeben und dürfen ausgespielt werden. Mehrfache, über den vereinbarten Korrekturumfang hinausgehende Änderungswünsche können gesondert verrechnet werden.
7.4 Nutzungsrechte des Anbieters an Kundeninhalten. Mit Übermittlung der Inhalte räumt der Kunde dem Anbieter ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich auf den Zweck der Ausspielung beschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insbesondere zu speichern, technisch zu bearbeiten (Skalierung, Komprimierung, Beschnitt, Format-/Codec- Konvertierung, Lautstärke-Normalisierung) und auf den Karriereboard-Standorten auszuspielen. Der inhaltliche Aussagegehalt wird dabei nicht verändert.
7.5 Nutzungsrechte des Kunden an Anbieter-Werbemitteln. Vom Anbieter erstellte Werbemittel verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den Einsatz im Rahmen der vereinbarten Karriereboard-Kampagne. Eine darüber hinausgehende Verwendung (z. B. Social Media, Print, andere Plattformen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
7.6 Stellt der Kunde Inhalte selbst bereit, sind die vom Anbieter veröffentlichten technischen Spezifikationen einzuhalten. Aufwände für nachträgliche Anpassungen oder Konvertierungen können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. Reporting & Erfolgsindikatoren
8.1 Der Anbieter stellt dem Kunden ein monatliches Reporting zur Verfügung. Es enthält je Standort insbesondere Ausspielzeiten, Anzahl erfasster QR-Scans und — sofern technisch vorhanden — Touch-Interaktionen.
8.2 Sofern zukünftig ein Online-Dashboard oder eine Self-Service-Schnittstelle bereitgestellt wird, stellt dies eine ergänzende Mehrleistung dar. Eine durchgehende Verfügbarkeit wird nicht zugesichert (siehe § 4.7).
8.3 Keine Erfolgsgarantie. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Ausspielung der Inhalte über die vereinbarte Laufzeit. Es werden ausdrücklich keine bestimmten Reichweiten, Impressions, Bewerbungen, Bewerberzahlen oder sonstige Erfolgskennzahlen zugesichert. Etwaige im Vorfeld kommunizierte Schätz- oder Erfahrungswerte sind unverbindlich.
9. Referenzen & Eigenwerbung
9.1 Der Anbieter ist berechtigt, ausgespielte Kampagnen sowie die Tatsache der Geschäftsbeziehung — einschließlich Logo, Firmenwortlaut und sachlicher Kampagnenbeschreibung — zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Pitches, Sales-Unterlagen, Präsentationen und sozialen Medien.
9.2 Für die prominente Verwendung als „Featured Reference" mit Zitat oder personalisierter Case-Study holt der Anbieter vorab die Zustimmung des Kunden ein.
9.3 Der Kunde kann der Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an hello@karriereboard.at widersprechen. Bereits veröffentlichte Referenzen werden innerhalb angemessener Frist entfernt.
10. Preise, Zahlung & Zahlungsabsicherung
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Standortmiete 130 € pro Standort und Monat, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichende Konditionen (Mehr-Standort-Pakete, Sonderformate, Exklusivitätsrechte, Kreativleistungen) werden in einem individuellen Angebot festgehalten.
10.2 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.3 Zahlungsweise. Der Anbieter ist berechtigt, je nach Auftragsvolumen und Bonität eine Vorauszahlung, Teilzahlung bei Kampagnenstart oder eine entsprechende Sicherheit zu verlangen. Die konkrete Vereinbarung ergibt sich aus dem Angebot.
10.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnspesen verrechnet.
10.5 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.6 Leistungsaussetzung bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ab Mahnung ist der Anbieter berechtigt, die Ausspielung der Inhalte des Kunden einzustellen oder auszusetzen, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Standortmiete für den vereinbarten Zeitraum bleibt davon unberührt.
11. Laufzeit, Start & Kündigung
11.1 Standardmäßige Mindestlaufzeiten sind 6 Monate oder 12 Monate; längere Laufzeiten (z. B. 36 Monate) können individuell vereinbart werden. Die konkrete Laufzeit wird im Angebot festgehalten.
11.2 Kampagnenstart. Die Laufzeit beginnt mit der erstmaligen tatsächlichen Ausspielung der Inhalte des Kunden, spätestens jedoch 10 Werktage nach vollständiger und freigegebener Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden. Verzögert sich die Bereitstellung durch den Kunden, beginnt die Laufzeit dennoch zum vereinbarten spätestmöglichen Starttermin; eine Verschiebung des Laufzeitendes erfolgt nicht.
11.3 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die ordentliche Kündigungsfrist:
- bei einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten: 1 Monat zum Laufzeitende,
- bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten: 3 Monate zum Laufzeitende,
- bei längeren Laufzeiten (ab 24 Monaten): 3 Monate zum Laufzeitende.
11.4 Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, sofern nicht anders vereinbart.
11.5 Motivwechsel statt Kündigung. Wird eine ausgeschriebene Stelle vor Ablauf der Laufzeit besetzt, kann der Kunde anstelle einer Kündigung kostenfrei das Motiv wechseln (z. B. neue Stelle, Lehrstellenkampagne oder Employer-Branding-Inhalt). Die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt.
11.6 Storno vor Kampagnenstart. Tritt der Kunde vor dem vereinbarten Kampagnenstart zurück, fallen folgende pauschale Stornogebühren an, sofern nicht ein höherer tatsächlicher Schaden nachgewiesen wird:
- bis 30 Tage vor Kampagnenstart: 30 % des Auftragswerts,
- 14 bis 29 Tage vor Kampagnenstart: 50 % des Auftragswerts,
- weniger als 14 Tage vor Kampagnenstart: 100 % des Auftragswerts.
Bereits angefallene und beauftragte Kreativleistungen (§ 7) sind davon unabhängig in voller Höhe zu vergüten.
11.7 Außerordentliche Kündigung. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung, schwerwiegenden Verstößen gegen § 6 oder bei Insolvenz des Kunden.
12. Höhere Gewalt
12.1 Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Pandemien, behördlich angeordnete Schulschließungen, Lockdowns, flächendeckende Strom- oder Internet-Ausfälle, Naturkatastrophen, Krieg, Terror, hoheitliche Maßnahmen oder vergleichbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse — befreien beide Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses und seiner unmittelbaren Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.
12.2 Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
13. Gewährleistung & Haftung
13.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.
13.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (Personenschäden) sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Produkthaftungsgesetz).
13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Bewerbungen, Reichweiten oder sonstige wirtschaftliche Folgewirkungen sowie für Schäden aus Datenverlust.
13.4 Soweit eine Haftung des Anbieters dem Grunde nach besteht, ist sie betragsmäßig auf den Auftragswert des betroffenen Vertrags begrenzt.
13.5 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus den vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder einer schuldhaften Verletzung seiner Mitwirkungspflichten resultieren (siehe auch § 6.6).
14. Geheimhaltung & Datenschutz
14.1 Vertraulichkeit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, nicht offenkundigen geschäftlichen, technischen oder personenbezogenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten.
14.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange und soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
14.3 Datenschutz. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.
14.4 Auftragsverarbeitung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, schließen die Parteien — sofern erforderlich — einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
15. Änderungen dieser AGB
15.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung, Marktbedingungen oder seines Leistungsangebots.
15.2 Geänderte AGB werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mit einer Frist von mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb dieser Frist in Textform widersprechen.
15.3 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB ab dem mitgeteilten Stichtag als vereinbart. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
15.4 Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der in § 11.3 vorgesehenen Frist zum nächsten Laufzeitende zu kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen AGB unverändert fort.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
16.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und dieser AGB bedürfen der Textform.